Behandlungsphase

Die Sozialtherapeutische Anstalt verwirklicht eine „integrative Sozialtherapie“. Sie meint damit ein Bündel von ineinandergreifenden Behandlungsmaßnahmen. Dabei berücksichtigt sie das gesamte Lebensumfeld in und außerhalb der Anstalt und versucht, die verschiedenen Handlungs- und Beziehungsformen innerhalb der Anstalt im Sinne einer therapeutischen Gemeinschaft zu gestalten.

Nach Abschluss der Zugangszeit beginnt die zentrale Behandlung. Entsprechend dem Vollzugs- und Behandlungsplan erhält jeder Therapieteilnehmer:

  1. Milieutherapie
  2. Psychotherapie
  3. Kreativtherapie
  4. Arbeitstherapie

1. Milieutherapie

Das Ziel dieser Therapieform ist die Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit, die Verringerung unerwünschter subkultureller Einflüsse und die Stärkung der Verantwortlichkeit füreinander.

Die Milieutherapie findet vor allem in den Wohngruppen und während der Freizeit statt. Die Sozialtherapeutische Anstalt Baden-Württemberg verfügt im zentralen Behandlungsbereich über vier Wohngruppen. In den Wohngruppen stehen Einbettzimmer, Zweibettzimmer und Dreibettzimmer bereit. Zu jeder Wohngruppe gehören eine Küche und ein Gemein-schaftsraum.

In der Wohngruppe leben die Gefangenen in einer kleinen, überschaubaren Gemeinschaft. Sie bildet für den Gefangenen während des gesamten Aufenthaltes den Lebensmittelpunkt. Die in der Wohngruppe entstehende Gruppendynamik bildet einen wesentlichen Behand-lungsfaktor.

Die Gefangenen können in den Hafträumen ihren Wohnbereich im Rahmen der vollzuglichen Vorgaben weitgehend individuell gestalten.

Zu jeder Wohngruppe gehört ein Behandlungsteam. Es besteht aus Mitgliedern des psycho-logischen Dienstes, des Sozialdienstes und des allgemeinen Justizvollzugsdienstes.

Unter Führung der Wohngruppenleitung findet in jeder Wohngruppe einmal wöchentlich eine Gruppensitzung statt, in der die Belange der Wohngruppe und ihrer einzelnen Mitglieder besprochen werden.

Die Gefangene können von ihrem Hausgeld, in ca. 14-tägigen Abständen bei einem Vertrags-händler einkaufen. Darüber hinaus können für Lockerungen zugelassene Gefangene im Wege der Ausführung für die eigene Wohngruppe einmal im Monat Einkäufe in der Umgebung der Anstalt tätigen.

Zur Pflege der Kontakte nach draußen können die Gefangenen den Brief- und Telefonverkehr nutzen. Außerdem besteht eine großzügige Besuchsregelung. Alle Besuche bedürfen der grundsätzlichen vorherigen Genehmigung und Anmeldung. In der Regel erfahren alle Besuche eine optische Überwachung.

Die Gefangenen können mehrmals wöchentlich am Allgemeinsport teilnehmen. In größeren Abständen veranstaltet die Anstalt kleine Sportturniere, an denen auch Mannschaften von außerhalb der Mauern teilnehmen. Geeignete Gefangene können auch zu Turnieren in anderen Justizvollzugsanstalten fahren.

Die seelsorgerische Betreuung erfolgt durch die Anstaltsgeistlichen der beiden Hohen-asperger Anstalten. Sie veranstalten Gruppen und Gottesdienste, an denen auch Mitglieder der Asperger Kirchengemeinden teilnehmen.

Zur Ergänzung der Behandlung im geschlossenen Vollzug führen die Wohngruppen in unregelmäßigen Abständen mit geeigneten Gefangenen und in Begleitung des Anstaltspersonals externe Trainingsmaßnahmen durch. Dazu gehören bsp. Einkäufe, Wanderungen und Museumsbesuche.

Als Bestandteil der Milieutherapie arbeitet die Anstalt mit zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Betreuern, die in Form von Gruppenangeboten und Einzelbetreuungen an der Resozialisierung der Gefangenen mitwirken.

Die Sozialberatung Ludwigsburg veranstaltet einmal wöchentlich in der Anstalt eine Gesprächsgruppe, die die Außenorientierung vorbereitet.

Später können für Lockerungen geeignete Gefangene einmal wöchentlich an der Gesprächs-gruppe in der Sozialberatung in Ludwigsburg teilnehmen. In Absprache mit der Anstalt hilft die Sozialberatung Ludwigsburg den einzelnen Gefangenen insbesondere bei der Schuldenre-gulierung und bei der Wohnungssuche.

Falls erforderlich unterstützt die Sozialberatung Ludwigsburg die Anstalt auch bei der konkreten Bearbeitung der Tatfolgen. Das dafür gemeinsam entwickelte Projekt „Brückenschlag“ kommt im Anschluss an die psychotherapeutische Aufarbeitung der Tat vor allem dann zum Tragen, wenn der Täter im Rahmen von Lockerungen und nach der Entlassung voraussichtlich wieder mit seinem Opfer bzw. seinen Opfern zusammentrifft.

2. Psychotherapie

Psychotherapie ist ein „bewusster und geplanter Prozess zur Beeinflussung von Verhaltens-störungen und Leidenszuständen“ (Remschmidt). Jeder Therapieteilnehmer erhält Einzel-psychotherapie, einige zudem Gruppenpsychotherapie. Diese Maßnahmen dienen  in der Behandlung von Straftätern vor allem der Aufarbeitung individueller Beeinträchtigungen und der Rückfallprävention. Sie zielen dabei auch auf die Erweiterung der individuellen Erlebens- und Verhaltensspielräume zu angemessener Kontaktfähigkeit sowie verantwortlicher Beziehungs- und Lebensgestaltung.

 

Die Psychotherapie in der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg verwendet verschiedene Methoden:

  • Einzel- und Gruppenpsychotherapie

Diese Angebote basieren auf tiefenpsychologischen, kognitiv-verhaltensthera-peutischen, gesprächspsychotherapeutischen, systemischen und prozessorientierten Methoden. Jeder Therapieteilnehmer erhält ein bis zwei Therapiestunden in der Woche.

  •  Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS)Diese Gruppe richtet sich insbesondere an Täter, die wegen Sexualstraftaten verurteilt sind. Die Therapieteilnehemr sollen vor allem tatbedingende und potentielle Risiko-faktoren erkennen lernen und Opferempathie entwickeln können. Es handelt sich um ein von Bernd Wischka und seinen Mitarbeitern/innen entwickeltes kognitiv-verhaltens-therapeutisches Behandlungskonzept. Die Gruppe findet zweimal in der Woche statt und dauert insgesamt ca. 80 Stunden.
  •  Gruppenpsychotherapie für Therapieteilnehmer, die Suchtmittelmissbrauchen

Diese Gruppenpsychotherapie bietet Straftätern, die auch wegen des Missbrauchs von Suchtmitteln rückfallgefährdet sind, einen Zugang zu ihrer Suchtproblematik. Gleichzeitig lernen die Therapieteilnehmer mit Suchtdruck und rückfallbegünstigenden Situationen umzugehen. Die Gruppe findet einmal in der Woche statt.

3. Kreativtherapie

Kreativtherapien arbeiten mit einem künstlerischen Medium (Kunst, Theater, Bewegung, Musik). Sie ermöglichen über den Weg schöpferischer Entfaltung neue Erfahrungen und fördern Eigenständigkeit und Kompetenz.

Die Kreativtherapie besteht aus folgenden Bereichen:

  • Ergotherapie

Die Ergotherapie arbeitet handwerklich kreativ. Sie bietet mit Hilfe verschiedener Medien einen eher nonverbalen Zugang für eine emotionale Entwicklung und eine verbesserte Wahrnehmung der inneren und äußeren Welt. Die ergotherapeutische Gruppenbehandlung fördert darüber hinaus soziales Verhalten, ermöglicht Kontakte und Kommunikation und regt die Kritikfähigkeit an. Die Gruppen finden ein- bis zweimal wöchentlich statt.

Diese Gruppe hilft, dem inneren Drama, welches bei jedem Delikt abläuft, auf die Spur zu kommen und es in Bewegung zu setzen. Die Gruppe bearbeitet folgende Themen: Grenzen, Aggressionen, Sexualität, Beziehungen, Macht/Ohnmacht,  Verantwortung, Vermeidung/Stellen.

 4. Arbeitstherapie

Die Arbeitsbetriebe ermöglichen zum einen dem Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit, zum anderen erfüllen sie eine wichtige arbeitspädagogische Aufgabe, indem sie im Einzelfall das Leistungs- und Durchhaltevermögen fördern und die soziale Kompetenz im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern steigern. Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden in der Woche. Die Vergütung richtet sich nach dem Strafvollzugsgesetz, der Strafvollzugsvergütungsordnung und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

In der Sozialtherapeutischen Anstalt arbeiten alle Gefangenen entsprechend den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes. Die einzelnen Arbeitsbetriebe gehören zum Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW).

Die Anstalt verfügt über folgende Arbeitsbetriebe:

  • Holzverarbeitung

Dieser Betrieb produziert vor allem Holzspielzeug. Darüber hinaus erfüllt er in Pensumarbeit auch kleine Montagearbeiten für Fremdbetriebe von außerhalb der Anstalt.

  • Schreinerei

In diesem Arbeitsbetrieb stellen die Gefangenen anspruchsvolle Möbel her. Die Absolvierung einer Lehre ist nicht möglich.

  • Hausreiniger

Die Hausreiniger verrichten hauswirtschaftliche Tätigkeiten in den Wohngruppen und in der Verwaltung.

  • Bauabteilung (im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg)

Hier verrichten die Gefangenen vor allem Metall- und Bauarbeiten, die in Zusammen-hang mit der Renovierung und Bauunterhaltung der beiden Hohenasperger Anstalten stehen. Geeignete Gefangene können unter (gelockerter) Aufsicht auch Arbeiten außerhalb in der Umgebung der Anstalt durchführen.

  • Küche (im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg)

Die in der Küche tätigen Gefangenen bereiten die Anstaltsverpflegung der beiden Hohenasperger Anstalten zu.